Der Schatten der Liebe – Schumann vs. Brahms, A7

25.06.2026, 19:30 Uhr
StadthalleSchützenplatz 199867 Gotha
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ROBERT und CLARA SCHUMANN VS. JOHANNES BRAHMS

Robert Schumann: Ouvertüre zum Dramatischen Gedicht “Manfred“ nach Lord Byron op. 115
Clara Schumann: Konzert für Klavier und Orchester a-Moll op. 7
Johannes Brahms: Sinfonie Nr. 4 e-Moll op. 98

Dirigent: Markus Huber
Klavier: Ragna Schirmer

Die Beziehung zwischen Robert und Clara Schumann und Johannes Brahms zählt zu den faszinierendsten Dreieckskonstellationen der Musikgeschichte. Sie war geprägt von inniger Freundschaft, tief empfundener künstlerischer Bewunderung und emotionaler Nähe, die – so darf man hoffen – stets innerhalb der Grenzen gesellschaftlicher Konventionen blieb. Robert Schumann, der visionäre Komponist und Musikschriftsteller, und Clara Schumann, die außergewöhnliche Pianistin und leidenschaftliche Interpretin seiner Werke, führten eine Ehe, die von intensiver musikalischer Zusammenarbeit, aber auch von Roberts immer wiederkehrenden psychischen Krisen geprägt war. Als 1853 der zwanzigjährige Johannes Brahms in das Leben des Paares trat – jung, erfüllt von schöpferischer Kraft und einem Talent, das Robert in ekstatischer Begeisterung als das Eröffnen „neuer Bahnen“ der Musik feierte -, entwickelte sich zwischen den Dreien ein besonders inniges Band. Robert begegnete dem jungen Brahms mit väterlicher Zuneigung, förderte ihn und erkannte sein außergewöhnliches Genie, während Clara in ihm einen Seelenverwandten und intellektuellen Gefährten sah. Ob sich zwischen ihr und Brahms jemals eine Liebe entwickelte, die die Grenzen der Freundschaft überschritt, bleibt ungewiss – ein schattenhaftes, faszinierendes Mysterium, das die Musikgeschichte bis heute umgibt.

Stadthalle,Gotha

Weitere Hinweise

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    Schwerbehinderte und deren Begleitperson (Kennzeichen B im Ausweis) zahlen jeweils den ermäßigten Preis.
  • Kinder bis einschl. folgendem Alter haben freien Eintritt

    5
  • Einlass

    18:30
  • Rabatt

    Ermäßigung 1: Rentner, Azubis, Studenten, Erwerbslose / Kinder: 8,-EUR