CHRISTIAN STEIFFEN GEHT AUCH IM SOMMER 2027 AUF “ICH KOMME! OPEN AIR“-TOUR
Nach den erfolgreichen Open-Air-Sommern der vergangenen Jahre steht fest: Christian Steiffen kommt wieder! Auch im Sommer 2027 setzt der selbsternannte “Gott of Schlager“ seine mittlerweile lieb gewonnene Sommertradition fort und bringt seine unverwechselbare Liveshow erneut auf die schönsten Freilichtbühnen des Landes. In 6 deutschen Städten sorgt er einmal mehr für ausgelassene Stimmung, große Gefühle und beste Unterhaltung.
Ob in großen Hallen oder unter freiem Himmel – wo Christian Steiffen auftritt, wird jede Show zum Erlebnis. Der “Arbeiter der Liebe“ verwandelt seine Shows mit markanten Texten, viel Humor und der kraftvollen Unterstützung des Original Haseland Orchesters in mitreißende Mega-Partys. Die einzigartige Mischung aus Unterhaltung, Witz und musikalischer Raffinesse schafft so eine Atmosphäre, die seine Konzerte unvergesslich macht – und seine stetig wachsende Fangemeinde begeistert.
Die Chance, den “Gott of Schlager“ live zu erleben, sollte man sich nicht entgehen lassen – denn eines ist sicher: Wo der Steiffen ist, da ist Party!
Wichtige Hinweise
BITTE BEACHTE
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle dieser den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen und Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Bitte die Altersbeschränkungen beachten:
Unter 18 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson – nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte).
Unter 16 Jahren: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular findest du HIER zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit.
Unter 6 Jahren: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Alle Infos unter: www.landstreicher-konzerte.de
Foto: Manfred Pollert
FSK: 16

